AGB

Erfahren Sie hier alles über unsere Sicherheitshinweise und AGB's:

Sicherheitshinweise im Hochseilgarten Wölfersheimer See

Jeder Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise vor Betreten des Hochseilgartens durchlesen. Mit seiner Unterschrift bestätigt er für sich und die ihm angeschlossenen Teilnehmer diese gelesen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein.  

Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Teilnehmern müssen die Sicherheitshinweise durchlesen, mit ihren minderjährigen Teilnehmern vor der Veranstaltung durchsprechen und diesen mit einer Unterschrift auf der Einverständniserklärung zustimmen.

1. Die Teilnahme an der Veranstaltung und das Begehen der kompletten Anlage erfolgt für alle Teilnehmer auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen an/durch Schraubverbindungen, Stahlseilen, Seilrollen, Holzsplitter, Teilen der Übungen usw., oder bei Beschädigungen z.B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber, die TresFun GmbH, keine Haftung. Eine Haftung der Betreiber für Vorsatz bleibt hiervon unberührt.

2. Der Hochseilgarten ist für alle Besucher ab einem Alter von 8 Jahren und einer Mindestgröße von 1,30m begehbar, die nicht an einer Krankheit oder eines psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Hochseilgartens eine Gefahr für die eigene Gesundheit und/oder die anderer Personen darstellen könnten. Kinder von 8 bis 14 Jahre müssen in direkter Kletterbegleitung eines Erwachsenen sein. Alternativ kann bei Gruppen (ab 8 Jahre) in Erwachsenenbegleitung eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, dass der Hochseilgarten ohne direkte Kletterbegleitung eines Erwachsenen besucht werden darf. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass er die Verhaltensmaßnahmen gelesen und sein/e Kinder darüber aufgeklärt hat. Jugendliche von 15 bis 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Hochseilgarten zu begehen.

3. Es dürfen beim Begehen des Hochseilgartens keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder z.B. durch Herunterfallen für andere darstellen (Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc.). Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden (Haarnetze, Haargummis, usw.), um ein Verklemmen an den Elementen, Stahlseilen, Übungen und an der Seilrolle zu verhindern.

4. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers sind bindend. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers können die betreffenden Teilnehmer vom Besuch des Hochseilgartens ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers übernimmt der Betreiber keine Haftungen für die damit verbundenen Schäden, Unfälle und Verletzungen.

5. Jeder Teilnehmer muss an der Sicherheitseinweisung vor dem Begehen des Hochseilgartens teilnehmen. Die ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt usw.) muss nach der Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Die Kletteranlage darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden.

6. Jede Person muss sich stets mit den Karabinern selbst sichern. Eltern müssen sich über die sachgerechte Sicherung ihrer Kinder stets vergewissern. Die Sicherheitskarabiner müssen immer im Sicherungsseil oder im Seilrutschenseil eingehängt sein, es dürfen dabei nie beide Sicherheitskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.

7. Jede Übungen zwischen den Podesten darf max. nur von einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Seilrutsche darf erst benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem Landehügel keine Personen befinden.

8. Mit Anlegen der Gurte besteht absolutes Rauchverbot. Bei mutwilligem beschädigen der Gurte ist eine Entschädigung an den Betreiber der Anlage zu zahlen.

9. Die TresFun GmbH behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teile der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Sturm, Gewitter, Starkregen etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Erstattung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Hochseilgartens frühzeitig aus eigenem Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

10. Das Fertigen von Foto-oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage des Hochseilgartens verboten! Die TresFun GmbH behält sich als Betreiber das Recht vor, auf der gesamten Anlage eigene Foto- und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken vorzunehmen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so ist dies dem Betreiber ausdrücklich im Vorfeld anzuzeigen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TresFun GmbH

§ 1 - Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TresFun GmbH gelten für sämtliche Leistungen der TresFun GmbH nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, insbesondere für die Teilnahme an allen Maßnahmen (beispielsweise Trainings) und Veranstaltungen (Events, Feierlichkeiten etc.).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TresFun GmbH gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 - Vertragsgrundlagen
Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der TresFun GmbH den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung bzw. des erhaltenen Angebotes und aller ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die TresFun GmbH zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung.

§ 3 - Leistungsverpflichtung
Die Leistungsverpflichtung der TresFun GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung.  Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 4 - Zahlungsweise und -fristen
1. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto der TresFun GmbH,
IBAN DE63 51850079 0027075614 bei der Sparkasse Oberhessen.
2. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises wird nach Vertragsunterzeichnung bzw. Buchungsbestätigung fällig. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung.
3. Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungslegung durch die TresFun GmbH oder zum vereinbarten Zahlungstermin vollständig zu begleichen.
4. Der Kunde kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die TresFun  GmbH berechtigt, einen Verzugszinssatz von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Ansonsten gilt ein Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die TresFun GmbH einen Auslagenersatz in Höhe von 5 Euro verlangen.

§ 5 - Preis- und Leistungsänderungen
1. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von der TresFun GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.

2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3. Die TresFun GmbH behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten und Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Preis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als 3 Monate liegen.

4. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat die TresFun GmbH den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem Leistungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 

§ 6 - Änderungen der Teilnehmerzahl
1. Eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl um 10 oder mehr Prozent von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl muss der TresFun GmbH spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung der TresFun GmbH.
Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet (also vereinbarter Preis pro Teilnehmer), sofern kein pauschaler Gruppenpreis vereinbart wurde. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist die TresFun GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie Programmänderungen vorzunehmen.

2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl unter 10 % von der angemeldeten Gesamt-teilnehmerzahl ist bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.
Bei einer späteren Änderung der Teilnehmerzahl ist im Falle der Verringerung der volle vertraglich vereinbarte Preis für die ursprünglich angemeldete und bestätigte Teilnehmerzahl zu zahlen.

§ 7 - Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Teilnehmerpreises verpflichtet bleibt.
Bis 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung/Leistung kann der Vertrag noch kostenlos storniert werden. In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Teamgeist GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
- bis 2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 30% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die TresFun GmbH teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Die TresFun GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der TresFun GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die TresFun GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung/Maßnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der vorherige Kunde der TresFun GmbH als Gesamtschuldner für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§ 8 - Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die TresFun GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der TresFun  GmbH eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist. Ausnahmen sind Sturm, Gewitter, starker Regen etc.

§ 9 - Fristlose Kündigung durch die TresFun GmbH
Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die TresFun GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die TresFun GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die TresFun GmbH, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. Die TresFun GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

§ 10 - Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung/Maßnahme infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die TresFun GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die TresFun GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.

§ 11 - Gewährleistung
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen.  Die TresFun GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die TresFun GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

§ 12 - Beschränkung der Haftung
Die Haftung der TresFun GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der TresFun GmbH.
Die TresFun GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die TresFun GmbH dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, dem Büro der TresFun GmbH oder an den Stationen. Die TresFun GmbH übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Bei Nutzung des Parkplatzes haftet die TresFun GmbH nicht.

§ 13 - Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.

§ 14 - Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der TresFun GmbH mitzuteilen.

§ 15 - Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens  einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber der TresFun GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden a n der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

§ 16 – Einwilligung Bildmaterial
Die TresFun GmbH behält sich das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das aufgenommene Bild- und Viedeomaterial während der Veranstaltung zu Werbe- und Informationszwecken in der Image-Broschüre und auf den Social-Media-Plattformen zu verwenden. Sollten Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so ist dies ausdrücklich im Vorfeld anzuzeigen.

§ 17 - Urheberrecht
Eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung der TresFun GmbH. Gleiches gilt für Seminarinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.

§ 18 - Schlussbestimmungen
Der Kunde kann die TresFun GmbH nur an deren Sitz verklagen.

Für Klagen der TresFun GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der TresFun GmbH maßgebend (Gerichtsstand Friedberg).

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der TresFun GmbH und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht  Anwendung.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.

 

Reichelsheim, 15.01.2011